Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGBs gelten auch für alle Social-Media-Profile und Firmeneinträge, die von der Firma Aquadraulic Wassertechnik GmbH erstellt, verwaltet oder in Auftrag gegeben wurden.

Diese AGBs gelten auch für alle Social-Media-Profile und Firmeneinträge, die von der Firma Aquadraulic Wassertechnik GmbH erstellt, verwaltet oder in Auftrag gegeben wurden.

Aquadraulic AGB Privatkunden

§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen

§ 1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Aquadraulic Wassertechnik GmbH und den Verbrauchern, die mit uns in ein Geschäftsverhältnis treten. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

§ 2.1 Die Produktdarstellungen im Konfigurator dienen zur Abgabe eines Kaufangebotes. Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren zu kaufen. Der Verkauf unserer Produkte erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen und unter dem erweiterten Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

§ 2.2 Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Sie können eine verbindliche Bestellung auch telefonisch abgeben.

§ 2.3 Wir sind berechtigt, das über das Internet abgegebene Angebot innerhalb von 3 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d. h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande, wenn Ihr Angebot von uns sofort angenommen wird. Wird das Angebot nicht sofort angenommen, sind Sie auch nicht mehr daran gebunden.

§ 2.4 Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, oder uns andere Hinderungsgründe bekannt sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, werden wir Ihnen ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

§ 3 Speicherung des Vertragstextes

§ 3.1 Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z. B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

§ 3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Verpackung und Versandkosten.

§ 3.2 Die Preise des Angebots gelten nur bei Bestellung aller im Angebot enthaltenen Leistungen und Waren. Werden nur Teile aus einem Angebot beauftragt, so ist die Aquadraulic Wassertechnik GmbH berechtigt, die Preise zu ändern. Sämtliche gegebenenfalls notwendigen Nebenarbeiten (Montagearbeiten wie zum Beispiel Maurer-, Stemm-, Putz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro-, Malerarbeiten usw.) sind nicht im Angebot enthalten, sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Falls sie von der Aquadraulic Wassertechnik GmbH ausgeführt werden sollen, sind sie gesondert zu vergüten.

§ 3.3 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Soweit die gelieferte Ware wesentlicher Bestandteil des Grundstücks des Kunden geworden ist und der Kunde Eigentümer des Grundstücks ist, verpflichtet sich dieser, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine der Aquadraulic Wassertechnik GmbH die Demontage der gelieferten Ware zu gestatten, sofern sie ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers und/oder des Grundstücks ausgebaut werden kann, und ihr das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen. Beeinträchtigt der Kunde die vorgenannten Rechte der Aquadraulic Wassertechnik GmbH, so ist er dieser zu Schadensersatz verpflichtet. Die Kosten der Demontage und sonstigen mit der Demontage zusammenhängenden Kosten trägt der Kunde.

§ 5 Lieferbedingungen

§ 5.1 Verbindliche Liefertermine und ‑fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren Lieferterminen und ‑fristen bemühen wir uns, diese nach Möglichkeit einzuhalten.

§ 5.2 Liefer- und/oder Leistungsfristen beginnen, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit Abschluss des Vertrages durch die Aquadraulic Wassertechnik GmbH. Sie beginnen jedoch nicht vor Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrages geklärt sind und völlige Auftragsklarheit herrscht, vor der Abklärung aller technischen Fragen und der Einigung über die Auftragsart, der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere der Zahlungs-, Mitwirkungs- und sonstigen Nebenpflichten, vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der Aquadraulic Wassertechnik GmbH mit Materialien und Rohstoffen etc. Entsprechendes gilt für Liefertermine und Leistungstermine. Hat der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, so beginnt eine neue angemessene Liefer- und/oder Leistungsfrist mit der Bestätigung der Änderung durch die Aquadraulic Wassertechnik GmbH.

§ 5.3 Die Lieferfristen sind bei Verträgen im Zusammenhang mit Bestellungen von Waren eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk oder das Lager der Aquadraulic Wassertechnik GmbH verlässt, die Ware an den Transport übergeben wird oder die Lieferbereitschaft angezeigt wird. Erfolgt die Abnahme nicht zum vereinbarten Termin, lagert die Aquadraulic Wassertechnik GmbH die vertragsgegenständliche Ware auf Kosten des Kunden ein. Die anfallenden Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten (letztere, soweit eine Transportversicherung vereinbart wurde) stellt die Aquadraulic Wassertechnik GmbH beim Versand dem Kunden zusätzlich in Rechnung. Bei Einlagerungen hat der Kunde eine Lagerpauschale in Höhe von 1 % der Nettovergütung je Woche für die eingelagerte Ware zu zahlen. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Aufwandes, dem Vertragspartner/Besteller auch der Nachweis eines gänzlich fehlenden Aufwandes vorbehalten.

§ 6 Gewährleistungsansprüche

§ 6.1 Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

§ 6.2 Mängelansprüche der Aquadraulic Wassertechnik GmbH, sofern der Kunde Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung. Ist der Kunde Verbraucher, so wird die Sachmängelhaftung der Aquadraulic Wassertechnik GmbH für gebrauchte Sachen auf ein Jahr ab Ablieferung / Übergabe des Kaufgegenstandes an den Kunden beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der Aquadraulic Wassertechnik GmbH oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Gegebenenfalls noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Kunden abgetreten.

§ 7 Widerruf

§ 7.1 Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

§ 7.2 Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

  • Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (Pools und Überdachungen),
  • Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
  • Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

§ 8 Haftung

§ 8.1 Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.